25.06.2020, 21:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2020, 21:36 von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck.)
Die Regelung ist so aufgebaut, dass man zusätzlich zum laufenden Urlaubsentgelt diesen Urlaubszuschuss erhält.
Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Urlaubsantrittes (praktischerweise per Ende des Kalendermonats, in welchem der Urlaub endet) die bisher aufgelaufene Arbeitsstundenzahl zu ermitteln ist (Normalstunden, Entgeltsfortzahlungsstunden, Überstunden ohne Zuschlagsbewertung).
Diese Zahl ist durch 39 zu dividieren. Das Ergebnis ist der Urlaubszuschussfaktor.
Diesen Faktor multipliziert man dann mit dem Iststundenlohn sowie zusätzlich mit der Zahl 3,27.
Sie können per Ende Juni 2020 mal die bisher angelaufene Stundenzahl ermitteln und auf dieser Basis mal den halben Urlaubszuschuss ermitteln, es sei denn, es wurde verhältnismäßig schon mehr Urlaub konsumiert als es der halbe Urlaubszuschuss vermuten lässt.
Sie können auch gerne diese Zahl aufs Jahr hochrechnen und vorläufig mal den gesamten Urlaubszuschuss ermitteln und im Falle des vorzeitigen Ausscheidens den anteiligen oder gesamten Urlaubszuschuss (je nach Austrittsart dann zurückrechnen).
Sie können auch versuchen, mit Ihrer hier dargestellten Methode hinzukommen. Die wird in etwa passen, wenn keine Überstunden anfallen.
Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Urlaubsantrittes (praktischerweise per Ende des Kalendermonats, in welchem der Urlaub endet) die bisher aufgelaufene Arbeitsstundenzahl zu ermitteln ist (Normalstunden, Entgeltsfortzahlungsstunden, Überstunden ohne Zuschlagsbewertung).
Diese Zahl ist durch 39 zu dividieren. Das Ergebnis ist der Urlaubszuschussfaktor.
Diesen Faktor multipliziert man dann mit dem Iststundenlohn sowie zusätzlich mit der Zahl 3,27.
Sie können per Ende Juni 2020 mal die bisher angelaufene Stundenzahl ermitteln und auf dieser Basis mal den halben Urlaubszuschuss ermitteln, es sei denn, es wurde verhältnismäßig schon mehr Urlaub konsumiert als es der halbe Urlaubszuschuss vermuten lässt.
Sie können auch gerne diese Zahl aufs Jahr hochrechnen und vorläufig mal den gesamten Urlaubszuschuss ermitteln und im Falle des vorzeitigen Ausscheidens den anteiligen oder gesamten Urlaubszuschuss (je nach Austrittsart dann zurückrechnen).
Sie können auch versuchen, mit Ihrer hier dargestellten Methode hinzukommen. Die wird in etwa passen, wenn keine Überstunden anfallen.