29.06.2020, 17:42
Sonderzahlungen sind stets Sache des anzuwendenden Kollektivvertrages.
Die von Ihnen gestellte Frage ist aber bis dato grundsätzlich nicht höchstgerichtlich geklärt.
Daher kann man hier im Augenblick (und schon gar nicht ohne den KV zu kennen) noch keine allgemeingültige Antwort geben.
Tendenziell aber endet der Sonderzahlungsanspruch in den meisten Fällen mit dem Ende der Beschäftigung.
Die von Ihnen gestellte Frage ist aber bis dato grundsätzlich nicht höchstgerichtlich geklärt.
Daher kann man hier im Augenblick (und schon gar nicht ohne den KV zu kennen) noch keine allgemeingültige Antwort geben.
Tendenziell aber endet der Sonderzahlungsanspruch in den meisten Fällen mit dem Ende der Beschäftigung.