04.07.2020, 12:54
Stornogebühren sind als echter Schadenersatz nicht steuerbar.
Wenn Sie an Unternehmer fakturieren, wäre aber auch eine USt kraft Rechnungslegung für Sie unproblematisch. Ein Problem ergäbe sich aber für den Geschäftspartner, der kein Recht auf Vorsteuerabzug hätte, obwohl in der Rechnung USt ausgewiesen ist.
Viele Grüße
Wenn Sie an Unternehmer fakturieren, wäre aber auch eine USt kraft Rechnungslegung für Sie unproblematisch. Ein Problem ergäbe sich aber für den Geschäftspartner, der kein Recht auf Vorsteuerabzug hätte, obwohl in der Rechnung USt ausgewiesen ist.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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