15.07.2020, 12:56
Ich bin mir bei folgender Frage nicht sicher:
(Den Klienten haben wir erst von einem anderen Steuerberater übernommen).
Ein Klient least einen PKW (BMW) im Juli 2011. Preis EUR 58.000,-
Im Jänner 2017 kauft er diesen dann von der Leasingfirma.
Wenn man einen PKW nach mehr als 5 Jahren Nutzungsdauer anschafft gilt ja der Kaufpreis als Basis für die Bewertung als Luxusauto und nicht mehr der ursprüngliche
Listenpreis.
Stimmt es daher, dass dieser PKW ab 2017 daher nicht mehr als Luxusauto gilt und daher keine Luxustangente anzusetzen ist?
Vielen Dank
M. Haslinger
(Den Klienten haben wir erst von einem anderen Steuerberater übernommen).
Ein Klient least einen PKW (BMW) im Juli 2011. Preis EUR 58.000,-
Im Jänner 2017 kauft er diesen dann von der Leasingfirma.
Wenn man einen PKW nach mehr als 5 Jahren Nutzungsdauer anschafft gilt ja der Kaufpreis als Basis für die Bewertung als Luxusauto und nicht mehr der ursprüngliche
Listenpreis.
Stimmt es daher, dass dieser PKW ab 2017 daher nicht mehr als Luxusauto gilt und daher keine Luxustangente anzusetzen ist?
Vielen Dank
M. Haslinger