31.01.2019, 19:50
Das Nichtführen von Arbeitszeitaufzeichnungen ist in Verbindung mit einer angenommenen geringfügigen Beschäftigung mit Sicherheit ein sehr hohes Risiko.
Denkbar wäre es in der Theorie auch, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine durchschnittliche Arbeitszeit monatlich vereinbart wurde (auf Dauer), die dann im Einzelfall immer "abgerufen" wird.
Wie erwähnt: um die Frage zur Zufriedenheit beantworten zu können, wird man nicht umhin kommen, die Details zu erörtern.
Denkbar wäre es in der Theorie auch, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine durchschnittliche Arbeitszeit monatlich vereinbart wurde (auf Dauer), die dann im Einzelfall immer "abgerufen" wird.
Wie erwähnt: um die Frage zur Zufriedenheit beantworten zu können, wird man nicht umhin kommen, die Details zu erörtern.