28.07.2020, 13:51
Ohne den Fall der Gattin genau zu kennen, würde ich sagen, dass sie keine Probleme bekommen wird.
Die € 0,42/km sind ein Kostenersatz - dieser ist nicht einmal in der Steuerklärung der Gattin anzugeben.
Max. zulässig sind 30.000 km pro Jahr
Denken Sie auch an den Mitfahrerzuschlag!
Die € 0,42/km sind ein Kostenersatz - dieser ist nicht einmal in der Steuerklärung der Gattin anzugeben.
Max. zulässig sind 30.000 km pro Jahr
Denken Sie auch an den Mitfahrerzuschlag!