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Phase 2 der Kurzarbeit: die neue Bundesrichtlinie des AMS - das Abrechnungstool sowie
#1
Für Projekte mit einem Beginn-Datum ab dem 1.6.2020 wird die Kurzarbeitsbeihilfe anhand der neuen Differenzmethode ermittelt. 

Das neue Abrechnungstool wurde online gestellt:

https://www.ams.at/unternehmen/personals...rbeit#wien


Für Projekte mit Beginn-Datum bis zum 31.5.2020 gibt es weiterhin die Pauschalsätzen je Ausfallstunde.

Die neue AMS-Bundesrichtlinie wurde ebenso mittlerweile verlautbart:

https://www.ams.at/content/dam/download/...a_RILI.pdf


Weiters wird festgehalten, dass

in jenen Fällen, in denen das Mindestbruttoentgelt geleistet wurde, allfällige Überzahlungen durch die Pauschalsatzmethode nicht zurückzufordern sind und

der Durchrechnungszeitraum für die Berechnung des maximalen Arbeitszeitausfalls alle zusammenhängenden Kurzarbeitszeiträume umfasst (Punkt 6.10) sowie

ein voll entlohntes Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit Voraussetzung ist, damit ein Arbeitnehmer förderbar ist (Punkt 6.3).


Besonders wird auf die neuen „Erläuterungen zur Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe – inkl. Musterbeispiele“ (siehe auch Anhang 4) hinweisen.

Diese Erläuterungen stehen auch auf der AMS-Webseite zum „download“ zur Verfügung: 


https://www.ams.at/content/dam/download/...ihilfe.pdf
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Phase 2 der Kurzarbeit: die neue Bundesrichtlinie des AMS - das Abrechnungstool sowie - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.07.2020, 15:53

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