04.08.2020, 10:43
Guten MOrgen
eine kleine Frage
Dienstnehmer beendet am 13.06. die Kurzarbeit
für den Zeitraum bis zum 13.06. gibt es keine Ausfallstunden mehr
wird für diesen Kurzarbeitszeitraum,01.06. bis 13.06. trotzdem nur das Mindesbtrutto abgerechnet?
und die Differenz auf die tatsächliche Zahlung des Dienstgebers als freiwillige Überzahlung abgerechnet.
danke
eine kleine Frage
Dienstnehmer beendet am 13.06. die Kurzarbeit
für den Zeitraum bis zum 13.06. gibt es keine Ausfallstunden mehr
wird für diesen Kurzarbeitszeitraum,01.06. bis 13.06. trotzdem nur das Mindesbtrutto abgerechnet?
und die Differenz auf die tatsächliche Zahlung des Dienstgebers als freiwillige Überzahlung abgerechnet.
danke