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Weihnachtsremuneration Bauhilfsgewerbe iVm AKÜ
#1
Hallo,
DN vom AKÜ werden in Betriebe von Bauhilfsgewerbe überlassen.
Da ist ja bei der WR ein Günstigkeitsvergleich anzustellen, sprich es wird eigentlich immer die WR vom Bauhilfsgewerbe zu zahlen sein (UZ nicht weil BUAK).

Kann mir kurz jemand die Berechnung bitte bestätigen bzw. korrigieren?

KV sagt: nach 1 Monatige Betriebszugehörigkeit für je geleistete 39 Std. beträgt 3,26 Std.-Löhne. Für Trockenausbauer ab 1.5.2020 ein Zuschlag von 20%.

a) die einmonatige Betriebszugehörigkeit kann ich vergessen, weil im AKÜ die WR ja immer zu zahlen ist (sprich, auch wenn nur 1 Woche beschäftigt, zahle ich WR), richtig?

b) Berechnung: Std.-Lohn*3,26*1,2/39 = Faktor
    dann: alle bisher geleisteten Std. (inkl. Überstunden, Mehrarbeit, evtl. SW-Std. sowie BUAK-Urlaube in Std.) = Gesamtstd.
    dann: Gesamtstd. * Faktor = WR

Beispiel: 11,26 Euro Std. Lohn
39 Std. Arbeit 
sowie 1 UT BUAK zu 7,8 Std.
5 ÜSTD.
= 11,26*3,26*1,2/39 = 1,1295 FAKTOR
Geleisteten Std. = 39+7,8+5 = 51,8 Std.
51,8*1,1295 = 58,51 WR (für 6 Arbeitstage)

DANKE für Eure Hilfe,
LG
Robert
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Weihnachtsremuneration Bauhilfsgewerbe iVm AKÜ - von Robert - 06.08.2020, 08:23

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