06.08.2020, 15:21
Wenn es sich um gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung handeln sollte und es dabei auch um Arbeiter/innen gehen sollte (also überlassene Arbeiter/innen, die dem KV AKÜ unterworfen sind), dann ist die WR ausschließlich nach den Regeln des AKÜ-KV zu rechnen. Bei der WR gibt es also keinen Günstigkeitsvergleich.