04.02.2019, 16:06
Nein. Das lässt sich leider so allgemein von außen nicht seriös beurteilen.
Wenn zB der Kollektivvertrag für Arbeiter im Baugewerbe zur Anwendung kommt (muss ich annehmen, da in der Überschrift die Bezeichnung "BUAK" verwendet wird), dann ist die pauschale Abgeltung von Fahrtkostenvergütungen (aber auch von anderen variablen Vergütungselementen) durch Überzahlung nicht erlaubt.
Wenn zB der Kollektivvertrag für Arbeiter im Baugewerbe zur Anwendung kommt (muss ich annehmen, da in der Überschrift die Bezeichnung "BUAK" verwendet wird), dann ist die pauschale Abgeltung von Fahrtkostenvergütungen (aber auch von anderen variablen Vergütungselementen) durch Überzahlung nicht erlaubt.