07.08.2020, 10:07
Danke für die Nachricht,
ja Arbeiter AKÜ, überlassen in Baubranche.
Die Regelung des AKÜ-KV´s, in denen steht, das der jeweilige Beschäftiger KV ausdrücklich nicht gilt ist mir bekannt.
Andererseits kann die zwingende Entgeltsregelung des §10 AÜG auch durch einen KV nicht verschlechtert werden.
D.h. ich bin auf der sicheren Seite wenn ich die WR lt. AKÜ-KV mit 6 Monatsschnitt aller Zulagen/Zuschläge/Überstunden und Mehrarbeit rechne (und nicht mit der obigen Formel mit 20% Aufschlag,...).
Danke für die nochmalige Beantwortung,
LG
Robert
ja Arbeiter AKÜ, überlassen in Baubranche.
Die Regelung des AKÜ-KV´s, in denen steht, das der jeweilige Beschäftiger KV ausdrücklich nicht gilt ist mir bekannt.
Andererseits kann die zwingende Entgeltsregelung des §10 AÜG auch durch einen KV nicht verschlechtert werden.
D.h. ich bin auf der sicheren Seite wenn ich die WR lt. AKÜ-KV mit 6 Monatsschnitt aller Zulagen/Zuschläge/Überstunden und Mehrarbeit rechne (und nicht mit der obigen Formel mit 20% Aufschlag,...).
Danke für die nochmalige Beantwortung,
LG
Robert