07.08.2020, 17:48
Hallo Herr Kurzböck und DANKE.
D.h. kurz gesagt:
UZ/WR Berechnung AKÜ immer lt. dem AKÜ KV mit den abgerechneten Entgelten der letzten 6 Monate (ausgenommen Güterbeförderung, dort sind die 20% Aufschlag zu berücksichtigen), egal welcher Beschäftiger-KV.
Günstigkeitsvergleich würde ich wie folgt machen:
AKÜ-KV ungelernter Arbeiter = 10,39 Euro / Std.
Bauhilfs-KV = 11,57 Euro / Std. (nach untenstehender Formel) und da käme schon wesentlich mehr heraus.
Ich glaube ich bin im KUA-Wahnsinn und kapier die einfachsten Dinge nicht mehr :-(
LG
Robert Müller
Zitat:Im KV AKÜ ist mir keine Passage bekannt, die besagt, dass der Beschäftiger-KV nicht gilt.
Im KV steht: 1. Anstelle der Regelungen des Beschäftiger-KollV betreffend Weihnachtsremuneration gilt einheitlich:
das meinte ich damit.
D.h. kurz gesagt:
UZ/WR Berechnung AKÜ immer lt. dem AKÜ KV mit den abgerechneten Entgelten der letzten 6 Monate (ausgenommen Güterbeförderung, dort sind die 20% Aufschlag zu berücksichtigen), egal welcher Beschäftiger-KV.
Günstigkeitsvergleich würde ich wie folgt machen:
AKÜ-KV ungelernter Arbeiter = 10,39 Euro / Std.
Bauhilfs-KV = 11,57 Euro / Std. (nach untenstehender Formel) und da käme schon wesentlich mehr heraus.
Ich glaube ich bin im KUA-Wahnsinn und kapier die einfachsten Dinge nicht mehr :-(
LG
Robert Müller