10.08.2020, 15:57
Mit 1. September 2020 tritt das neue Säumniszuschlagenregime für Meldepflichtverletzungen nach dem ASVG in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt werden somit beispielsweise verspätet erstattete Abmeldungen bzw. mBGM "sanktioniert".
Die Details dazu rufe ich mit einer Übersichtstabelle in WPA 12-13/2020 in Erinnerung.
Ab diesem Zeitpunkt werden somit beispielsweise verspätet erstattete Abmeldungen bzw. mBGM "sanktioniert".
Die Details dazu rufe ich mit einer Übersichtstabelle in WPA 12-13/2020 in Erinnerung.