11.08.2020, 15:36
Dass es sich um eine Covid-19-Prämie handelt, kann man durchaus dem gemeinsamen Abschlussprotokoll so entnehmen.
Überlassenen Arbeiter/innen muss diese Prämie auch gewährt werden (soweit sie laut KV zusteht), überlassenen Angestellten nur dann, wenn der Günstigkeitsvergleich nach § 10 AÜG dafür spricht (zB wenn der überlassene Angestellte exakt nach Kollektivvertrag entlohnt wird, wobei wohl der Chemie-KV der höhere Wert sein wird).
Überlassenen Arbeiter/innen muss diese Prämie auch gewährt werden (soweit sie laut KV zusteht), überlassenen Angestellten nur dann, wenn der Günstigkeitsvergleich nach § 10 AÜG dafür spricht (zB wenn der überlassene Angestellte exakt nach Kollektivvertrag entlohnt wird, wobei wohl der Chemie-KV der höhere Wert sein wird).

