12.08.2020, 13:26
ok danke für die Antwort
in dem Fall scheidet diese Möglichkeit wohl leider aus
dachten dies genügt bereits um die Liegenschaft privat zu halten
vorallem bezüglich einer Betriebsauflösung in späteren Jahren
so würde also die LIegenschaft ebenfalls mit den 30% bei Betriebsaufgabe besteuert (stille Reserve)
also wenn die LIegenschaft Sonderbetriebsvermögen darstellt?
in dem Fall scheidet diese Möglichkeit wohl leider aus
dachten dies genügt bereits um die Liegenschaft privat zu halten
vorallem bezüglich einer Betriebsauflösung in späteren Jahren
so würde also die LIegenschaft ebenfalls mit den 30% bei Betriebsaufgabe besteuert (stille Reserve)
also wenn die LIegenschaft Sonderbetriebsvermögen darstellt?