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MEG Miteigentümerschaft
#2
Guten Tag,

bei der angesprochenen "Dachorganisation" könnte bzw. sollte es sich um eine Regiegemeinschaft in Form einer GesbR handeln (kommt z.B. bei Rechtsanwälten immer wieder vor). Miteigentum liegt nicht vor, wie Sie richtig festgestellt haben.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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Nachrichten in diesem Thema
MEG Miteigentümerschaft - von PELA - 11.08.2020, 09:29
RE: MEG Miteigentümerschaft - von Steuerexperte - 16.08.2020, 20:06

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