19.08.2020, 11:16
Sehr geehrter Herr Kurzböck!
Stimmt das wirklich, dass die Trinkgeldpauschale nicht in das Bruttoentgelt für die AMS-Beihilfe mitreingenommen gehört?
Im Leitfaden steht doch unter Trinkgeldpauschale: ja bei Basis für Kurzarbeitsbeihilfe
Danke für Ihre Rückantwort.
Stimmt das wirklich, dass die Trinkgeldpauschale nicht in das Bruttoentgelt für die AMS-Beihilfe mitreingenommen gehört?
Im Leitfaden steht doch unter Trinkgeldpauschale: ja bei Basis für Kurzarbeitsbeihilfe
Danke für Ihre Rückantwort.