26.08.2020, 16:29
Sorry! Ich habe mir den Sachverhalt dreimal durchgelesen. Leider, den muss man wohl im Detail erörtern.
Ich weiß zwar ungefähr, worauf Sie hinauswollen, aber ich habe auch das Gefühl, das hier noch etwas fehlt bzw. eine Antwort daneben gehen könnte.
Prinzipiell ist es aber so, dass die SV auf Basis der Beitragsgrundlage zu rechnen ist, die im Kalendermonat vor der Einführung der Kurzarbeit relevant war.
Entsprechend geht man auch bei der Betrieblichen Vorsorge vor.
Nur dann, wenn die Summe der Entgelte (ohne Kurzarbeitsunterstützung) in einem Kalendermonat höher ist als die fiktive Beitragsgrundlage, wird man wohl die höheren tatsächlichen Werte nehmen müssen. Das ist aber ein Umstand, der sehr strittig ist.
Mehr kann ich leider zu Ihrem Fall von außen nicht beitragen.
Ich weiß zwar ungefähr, worauf Sie hinauswollen, aber ich habe auch das Gefühl, das hier noch etwas fehlt bzw. eine Antwort daneben gehen könnte.
Prinzipiell ist es aber so, dass die SV auf Basis der Beitragsgrundlage zu rechnen ist, die im Kalendermonat vor der Einführung der Kurzarbeit relevant war.
Entsprechend geht man auch bei der Betrieblichen Vorsorge vor.
Nur dann, wenn die Summe der Entgelte (ohne Kurzarbeitsunterstützung) in einem Kalendermonat höher ist als die fiktive Beitragsgrundlage, wird man wohl die höheren tatsächlichen Werte nehmen müssen. Das ist aber ein Umstand, der sehr strittig ist.
Mehr kann ich leider zu Ihrem Fall von außen nicht beitragen.