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Senkung Eingangssteuersatz - Aufrollverpflichtung
#2
Würde ich auch so "riskieren".

30. September 2020 ist ein Datum, das in diesem Sinne keine Sanktionen nach sich zieht, wenn es nicht exakt eingehalten wird.

Gemeint war Lohnzahlungszeitraum September 2020 und das umschließt mE auch den 15.10.2020 mit ein.
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RE: Senkung Eingangssteuersatz - Aufrollverpflichtung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.08.2020, 16:50

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