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Produktschulung Abrechnung
#1
Ich habe folgenden Fall:

Ein Arbeiter hat an 2 Tagen eine Produktschulung/Weiterbildung zu absolvieren. Die Schulung findet 100 km vom Arbeitsort entfernt statt. Er fährt mit dem eigenen PKW.
Die Schulung dauert jeden Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.  Zusätzlich wären dann noch jeweils 1 1/2 Stunden Fahrzeit pro Strecke.
Seine Arbeitszeit wäre an diesen beiden Tagen jeweils aber nur 4,25 Stunden.
Es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung über die Abrechnungsart und -weise der Schulungen. KV für eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe.

Meine Frage:

Schulung 8 Stunden abzügl. 4,25 AZ = 3,75 Stunden Mehrarbeit  pro Tag
Fahrzeit 3 Stunden: müssen die als Mehrarbeit verrechnet werden?
Hat er Anspruch auf km-Geld und Diäten, wenn es keinerlei schriftliche noch mündliche Vereinbarung gibt? 

Danke für eure Hilfe
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Nachrichten in diesem Thema
Produktschulung Abrechnung - von Eva Maria - 31.08.2020, 19:44

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