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Kosten für vier Begleitpersonen für ein schwer beeinträchtigtes Kind zu einer mehrwöc
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Kosten für vier Begleitpersonen für ein schwer beeinträchtigtes Kind zu einer mehrwöchigen Reha - außergewöhnliche Belastung?

VwGH Ra 2019/15/0159 vom 5. März 2020

§ 34 Abs. 3 EStG 1988

So entschied der VwGH:

1. Wurde ein körperlich beeinträchtigtes Kind im Zuge eines mehrwöchigen Rehabilitationsaufenthaltes von seinen Eltern, seiner Schwester sowie einer Pflegeperson begleitet, so waren die dadurch erwachsenen Kosten sehr wohl zwangsläufig im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 und konnten daher als steuerliche außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden.

2. Im vorliegend zu beurteilenden Fall ergab sich aus dem Konzept der Rehabilitationseinrichtung, dass dieses insbesondere im Rahmen einer "Elternschule" die Bezugspersonen des Kindes stark einband und darauf ausgerichtet war, diese im Umgang mit dem Kind für dessen optimale Unterstützung zu schulen.

3. Da die Betreuung des Kindes aufgrund des hohen Pflegebedarfs von beiden Elternteilen sowie einer Betreuerin übernommen wurde, war auch die Teilnahme an der Schulung für all diese Bezugspersonen unabdingbar.

4. Die fünfjährige Schwester hatte ihre Eltern aus familientherapeutischen Gründen und weil ihr eine mehrwöchige Trennung von den Eltern nicht zumutbar sei, begleitet.
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Kosten für vier Begleitpersonen für ein schwer beeinträchtigtes Kind zu einer mehrwöc - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.09.2020, 17:55

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