07.09.2020, 19:06
Das volle Brutto für den gesamten Monat Juni 2020 bekäme er im geschilderten Fall der Kurzarbeit - Phase 1 nur dann, wenn seine Arbeitszeit für die gesamte Kurzarbeit (also für die gesamten 3 Monate zusammen) ein tatsächliches Entgelt ergäbe, welches über dem Bruttomindestentgelt während Kurzarbeit liegen würde (wenn er also während der gesamten Kurzarbeit ein Entgelt erzielt hätte, das über der Nettorate liegt).
Dass gegen Ende der Kurzarbeit viele wieder in den 100 % sind, ist erfreulich und für viele unverständlich, dass es da dennoch nur die Nettoersatzrate (das Bruttomindestentgelt) gibt. Das liegt an der Durchrechnung, die ab Phase 2 wegfällt (also nicht mehr in der Sozialpartnervereinbarung vorgesehen ist).
Oder 1 Schwalbe macht noch keinen Sommer.
Dass nach der Kurzarbeit - also in der zweiten Junihälfte - auch das Brutto vor Kurzarbeit gebührt, kann ich natürlich nicht beurteilen, da hier ev. in der Zwischenzeit Lohnveränderungen eingetreten sind (Erhöhungen, andere Zulagen etc.). Sagen wir, dass man ab diesem Zeitpunkt das "normale Brutto" bezahlt.
Dass gegen Ende der Kurzarbeit viele wieder in den 100 % sind, ist erfreulich und für viele unverständlich, dass es da dennoch nur die Nettoersatzrate (das Bruttomindestentgelt) gibt. Das liegt an der Durchrechnung, die ab Phase 2 wegfällt (also nicht mehr in der Sozialpartnervereinbarung vorgesehen ist).
Oder 1 Schwalbe macht noch keinen Sommer.
Dass nach der Kurzarbeit - also in der zweiten Junihälfte - auch das Brutto vor Kurzarbeit gebührt, kann ich natürlich nicht beurteilen, da hier ev. in der Zwischenzeit Lohnveränderungen eingetreten sind (Erhöhungen, andere Zulagen etc.). Sagen wir, dass man ab diesem Zeitpunkt das "normale Brutto" bezahlt.

