08.09.2020, 08:46
Vielen Dank Herr Kurzböck - Sie sind uns eine wahnsinnige HIlfe in dieser Zeit
also die geleisteten Stunden in dem Kurzarbeitszeitraum ergeben kein Bezug über dem Mindestbrutto,
also ist die Abrechnung des Mindestbrutto vom 01.06 bis 15.06 korrekt, obwohl in dieser Zeit voll gearbeitet wurde.
das Problem ist die Erklärung an die Dienstnehmer, die sehen das natürlich nicht ein
aber dass sie vorher mehr Geld erhalten haben als geleistet wurde stört sie nicht
also die geleisteten Stunden in dem Kurzarbeitszeitraum ergeben kein Bezug über dem Mindestbrutto,
also ist die Abrechnung des Mindestbrutto vom 01.06 bis 15.06 korrekt, obwohl in dieser Zeit voll gearbeitet wurde.
das Problem ist die Erklärung an die Dienstnehmer, die sehen das natürlich nicht ein
aber dass sie vorher mehr Geld erhalten haben als geleistet wurde stört sie nicht