11.02.2019, 19:42
Wenn der Kollektivvertrag keine höheren Lehrlingsentschädigungen für Personen regelt, die volljährig sind, dann gibt es auch keine höheren Lehrlingsentschädigungen.
Eine diesbezügliche Regelung wäre auch rechtlich problematisch ("Altersdiskriminierung" betreffend "junge Lehrlinge").
Es gibt allerdings eine Regelung, wonach die Überstundenentgelte derartiger Lehrlinge vom niedrigsten im Betrieb vereinbarten Facharbeiterlohn zu bemessen sind (§ 1 Abs. 1a KJBG).
Diesen Lehrling wird man in die Beschäftigtengruppe B045 sv-technisch einreihen müssen.
Eine diesbezügliche Regelung wäre auch rechtlich problematisch ("Altersdiskriminierung" betreffend "junge Lehrlinge").
Es gibt allerdings eine Regelung, wonach die Überstundenentgelte derartiger Lehrlinge vom niedrigsten im Betrieb vereinbarten Facharbeiterlohn zu bemessen sind (§ 1 Abs. 1a KJBG).
Diesen Lehrling wird man in die Beschäftigtengruppe B045 sv-technisch einreihen müssen.