Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuerpflicht für KUA-Entschädigungen (für das Unternehmen)
#2
Sehr geehrter Herr Hendrich,

die Kurzarbeitsbeihilfen an den Arbeitgeber sind eine steuerfreie Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (§ 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG 1988).

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Steuerpflicht für KUA-Entschädigungen (für das Unternehmen) - von Steuerexperte - 14.09.2020, 17:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste