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Wochengeldberechnung bei einem länger als einen Monat währenden unbezahlten Urlaub im
#1
Wochengeldberechnung bei einem länger als einen Monat währenden unbezahlten Urlaub im Beobachtungszeitraum

OGH 10 ObS 60/20a vom 24. Juni 2020
§ 162 ASVG

So entschied der OGH:

1. Teilte eine Arbeitnehmerin ihrem Dienstgeber im September 2018 mit, dass sie schwanger war, so durfte sie ab diesem Zeitpunkt keine Überstunden mehr leis-ten.

2. Trat sie ab dem 28.12.2018 ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot an, so war als „Beobachtungszeitraum“ (Zeitraum, der für die Angabe des Nettoverdienstes auf der Arbeits- und Entgeltsbestätigung) die Zeit von 1. Juni 2018 bis 31. August 2018 heranzuziehen (wegen des Wegfalls der davor regelmäßig gewährten Über-stundenentgelte  Schutzbestimmung aus § 162 Abs. 3 ASVG)

3. Dass die Arbeitnehmerin von 1. August 2018 bis einschließlich 1. September 2018 einen unbezahlten Urlaub vereinbart hatte, führte zu keinem anderen Ergebnis, was unerfreulicherweise einen gesamten Kalendermonat (August 2018) einbezieht, in dem kein Einkommen erzielt worden war.

4. Hätte der unbezahlte Urlaub um einen Tag kürzer gedauert, so wäre die Pflichtversicherung in dieser Zeit aufrecht gewesen (maximal ein Monat dauernder unbezahlter Urlaub) und hätte diese Zeit daher ausgeklammert werden können (§ 162 Abs. 3 klammert unter anderem Zeiträume nach § 11 Abs. 3 ASVG = unbezahlte Urlaube, die bis zu einem Monat dauern, aus, nicht jedoch unbezahlte Urlaub, die länger als ein Monat dauern).
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Wochengeldberechnung bei einem länger als einen Monat währenden unbezahlten Urlaub im - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.09.2020, 18:26

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