17.09.2020, 13:30
Bis zu einer Tagesnormalarbeitszeit von 9 Stunden und einer Wochen-NAZ von 48 Stunden liegen keine Überstunden vor.
Wenn der Durchrechnungszeitraum die Dauer von 8 Wochen nicht überschreitet, so kann man die Wochen-NAZ auf 50 Stunden erweitern.
Wenn der Durchrechnungszeitraum die Dauer von 8 Wochen nicht überschreitet, so kann man die Wochen-NAZ auf 50 Stunden erweitern.