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steuerfreier Ersatz 4,40 Nächigung ohne Frühstück
#2
Ich weiß leider nicht genau, was genau die WKO in diesem Zusammenhang "angekündigt" hat, kann mich daher nur auf die geltende Rechtslage beziehen.

Ein Gesetzesentwurf, der das Geschilderte als Ansprüche über die Lohnverrechnung regelt, ist auch keiner in Umlauf.

Bleibt also nur noch die Möglichkeit (geltende Rechtslage), dass sich die vorliegende Frage auf die Werbungkostenfrage bezieht.

Dort regelt Rz 317 LStR 2002, dass im Falle der  Zurverfügungstellung einer kostenlosen Unterkunft ohne Frühstück, im Schätzungswege der Betrag von € 4,40 je Nacht im Zuge der Steuererklärung berücksichtigt wird. Dies allerdings unterbleibt dann, wenn die als Werbungskosten zu berücksichtigenden Tagesgelder im Rahmen des relevanten 24-Stunden-Zeitraumes diesen Betrag für sich alleine schon überschreiten.
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RE: steuerfreier Ersatz 4,40 Nächigung ohne Frühstück - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.09.2020, 17:19

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