27.09.2020, 11:31
Wenn ausdrücklich Unentgeltlich vereinbart wird (und dies nach Möglichkeit auch sicherheitshalber vor Ort aufliegt), sind keine Beiträge zu bezahlen und besteht auch kein Versicherungsschutz.
Eine Meldung beim Finanzamt kann jedenfalls keinen Unfallversicherungsschutz auslösen.
Denkbar wäre es - um einen UV-Schutz zu haben - eine geringfügige Beschäftigung zu vereinbaren (anders formuliert: ohne Entgelt wird es schwer).
Ansonsten müsste man sehen, ob ein allfälliges Unfallrisiko durch eine private Unfallversicherung abgedeckt wird.
Das mit den Getränken ist ganz einfach: die hat die Omi gesponsert, der Opa hat das Essen bezahlt.
Man nennt das auch Nachbarschaftshilfe, man muss eben nur auf die ausdrückliche Unentgeltlichkeit achten. Getränke am Arbeitsplatz wären auch so beitragsfrei, könnten aber dort "Probleme" bereiten, wo es um die Abgrenzung zur "Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz" geht.
Eine Meldung beim Finanzamt kann jedenfalls keinen Unfallversicherungsschutz auslösen.
Denkbar wäre es - um einen UV-Schutz zu haben - eine geringfügige Beschäftigung zu vereinbaren (anders formuliert: ohne Entgelt wird es schwer).
Ansonsten müsste man sehen, ob ein allfälliges Unfallrisiko durch eine private Unfallversicherung abgedeckt wird.
Das mit den Getränken ist ganz einfach: die hat die Omi gesponsert, der Opa hat das Essen bezahlt.
Man nennt das auch Nachbarschaftshilfe, man muss eben nur auf die ausdrückliche Unentgeltlichkeit achten. Getränke am Arbeitsplatz wären auch so beitragsfrei, könnten aber dort "Probleme" bereiten, wo es um die Abgrenzung zur "Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz" geht.