27.09.2020, 11:41
So wie Sie erhalten im Augenblick Tausende Arbeitgeber/innen ähnliche e-mails.
Ich habe mir Ihren Sachverhalt angesehen: die Androhung der Rückforderung ist völlig aus der Luft gegriffen, seitens es AMS weiß man das auch, weil ich genau wegen eines ähnlichen Falles schon "interveniert" hatte. Man ist auch beim AMS fassungslos, dass so etwas rausgeht. Aber das schickt ja eigentlich gar nicht das AMS, sondern die Buchhaltungsagentur des Bundes.
Mein Tipp: ganz sachlich zurückschreiben, dass hier kein Rückforderungsgrund besteht, weil ja sogar (das übergeordnete Chef-Ministerium) dies als unschädlich geoutet hat (wobei wir bei den FAQ ja mitgeschrieben haben) und weil ja ein Beschäftigungsverhältnis besteht und weil ansonsten das AMS Gefahr läuft, hier eine "Diskriminierung aufgrund einer Behinderung" zu begehen. Ich bin auch überzeugt, dass die Finanzprokuratur die Hände von allfälligen Rückforderungen lassen wird.
Es kommt jetzt hier ganz allgemein zu einem "Showdown" in den nächsten Tagen, bei dem wir Argumente auch dort gegen eine Rückforderung gesammelt haben, wo seit dem Eintritt ins Dienstverhältnis kein ganzer Kalendermonat an Beschäftigung bestanden hatte. Zum einen stand in der allerersten AMS-Bundes-Richtlinie genau gar nichts von diesem Kalendermonat, zum anderen (weil das eben so war) haben auch die AMS-Stellen und auch das BMAFJ zu Beginn ganz anders beauskunftet. Dass sich danach die Richtlinien verschärft haben, darf nicht zum Nachteil der Arbeitgeber/innen gehen und hat auch die Finanzprokuratur schon in einem internen Gutachten bestätigt, dass hier Rückforderungen seitens des Bundes ganz schlechte Chanchen haben.
Also: es kann sein, dass die nochmal schreiben (das ist dann so wie es früher diese unseriösen Anwaltsschreiben von irgendwelchen durchgeknallten Fake-Softwarehäusern gab, die meinten, man hätte sich auf deren Seiten "getummelt"), dann einfach cool bleiben und nix mehr antworten. Aber auch bitte dem eigenen Anwalt sagen, dass er ev. Arbeit in Form eines Schreibens kriegt. Ich denke aber, dass es gar nicht mehr soweit kommen wird. Es wurde ja lange gewartet, weil man der Ansicht war, dass die Bundesgeschäftsstelle des AMS einlenken würde, aber das war leider nicht der Fall. Jetzt kommen die rechtlichen Geschütze und bei denen hat das AMS so gut wie keine Chancen die angeblichen Überförderungen rechtswirksam zurückzufordern.
Ich habe mir Ihren Sachverhalt angesehen: die Androhung der Rückforderung ist völlig aus der Luft gegriffen, seitens es AMS weiß man das auch, weil ich genau wegen eines ähnlichen Falles schon "interveniert" hatte. Man ist auch beim AMS fassungslos, dass so etwas rausgeht. Aber das schickt ja eigentlich gar nicht das AMS, sondern die Buchhaltungsagentur des Bundes.
Mein Tipp: ganz sachlich zurückschreiben, dass hier kein Rückforderungsgrund besteht, weil ja sogar (das übergeordnete Chef-Ministerium) dies als unschädlich geoutet hat (wobei wir bei den FAQ ja mitgeschrieben haben) und weil ja ein Beschäftigungsverhältnis besteht und weil ansonsten das AMS Gefahr läuft, hier eine "Diskriminierung aufgrund einer Behinderung" zu begehen. Ich bin auch überzeugt, dass die Finanzprokuratur die Hände von allfälligen Rückforderungen lassen wird.
Es kommt jetzt hier ganz allgemein zu einem "Showdown" in den nächsten Tagen, bei dem wir Argumente auch dort gegen eine Rückforderung gesammelt haben, wo seit dem Eintritt ins Dienstverhältnis kein ganzer Kalendermonat an Beschäftigung bestanden hatte. Zum einen stand in der allerersten AMS-Bundes-Richtlinie genau gar nichts von diesem Kalendermonat, zum anderen (weil das eben so war) haben auch die AMS-Stellen und auch das BMAFJ zu Beginn ganz anders beauskunftet. Dass sich danach die Richtlinien verschärft haben, darf nicht zum Nachteil der Arbeitgeber/innen gehen und hat auch die Finanzprokuratur schon in einem internen Gutachten bestätigt, dass hier Rückforderungen seitens des Bundes ganz schlechte Chanchen haben.
Also: es kann sein, dass die nochmal schreiben (das ist dann so wie es früher diese unseriösen Anwaltsschreiben von irgendwelchen durchgeknallten Fake-Softwarehäusern gab, die meinten, man hätte sich auf deren Seiten "getummelt"), dann einfach cool bleiben und nix mehr antworten. Aber auch bitte dem eigenen Anwalt sagen, dass er ev. Arbeit in Form eines Schreibens kriegt. Ich denke aber, dass es gar nicht mehr soweit kommen wird. Es wurde ja lange gewartet, weil man der Ansicht war, dass die Bundesgeschäftsstelle des AMS einlenken würde, aber das war leider nicht der Fall. Jetzt kommen die rechtlichen Geschütze und bei denen hat das AMS so gut wie keine Chancen die angeblichen Überförderungen rechtswirksam zurückzufordern.