08.10.2020, 17:35
Weil wir unter gesetzlichem Begleitschutz von einer in sehr vielen Fällen nicht mehr administrierbaren Nettorate zu einem Mindestbruttoentgelt gewechselt sind und weil hier möglicherweise der Umstand eine Rolle spielt, dass die Höhe des SV-DNA nicht vom Bruttoentgelt abhängig ist, sondern von der früheren (höheren) SV-Beitragsgrundlage. Damit meine ich tatsächlich die prozentuelle Höhe des SV-DNA (18,12 %, 17,12 %, 16,12 %, 15,12 %).
Diese ÖGK-Interpretation wird vermutlich flächendeckend mit 31.12.2020 ein Ende finden.
Diese ÖGK-Interpretation wird vermutlich flächendeckend mit 31.12.2020 ein Ende finden.