13.10.2020, 17:47
Eine Fahrtkostenvergütung ist normalerweise ein steuerpflichtiger "Arbeitslohn" (wenngleich sv-frei).
Wenn Sie DAS meinen, so ist die Geltendmachung der Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung möglich (eigentlich auch schon beim Dienstgeber, aber genauso über die Arbeitnehmerveranlagung).
Wenn Sie DAS meinen, so ist die Geltendmachung der Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung möglich (eigentlich auch schon beim Dienstgeber, aber genauso über die Arbeitnehmerveranlagung).