14.10.2020, 09:58
Ich nehme an, hier geht es um die Art der Verletzung (war ja ein Privatunfall), denn Krankheit bedeutet nicht automatisch Arbeitsunfähigkeit.
Sagen wir ein Bauarbeiter-Lehrling bricht sich den linken Arm - auf der Baustelle kann er nicht eingesetzt werden und ist arbeitsunfähig. Für den Schulbesuch ist er dann eben nicht arbeitsunfähig, da er mit der rechten Hand schreibt.
Sagen wir ein Bauarbeiter-Lehrling bricht sich den linken Arm - auf der Baustelle kann er nicht eingesetzt werden und ist arbeitsunfähig. Für den Schulbesuch ist er dann eben nicht arbeitsunfähig, da er mit der rechten Hand schreibt.