Danke für das Feedback - genauso hab ich es eh verstanden:
Die ausdrücklich Sonderbehandlung beim Jahressechstel zeigt in die richtige Richtung - auch beim Jahresviertel und -zwölftel sollte das BMF jene Kulanz walten lassen, die LStR Rz 1088 ja eigentlich enthält.
- Die LStR Rz 1088 sind im Vergleich zum Gesetzestext durchaus entgegenkommend.
- Die seitens des BMF erhaltene Auskunft ist unbefriedigend, weil sie für den aktuellen Fall der Kurzarbeit gegenüber Rz 1088 einen Rückschritt bedeutet.
Die ausdrücklich Sonderbehandlung beim Jahressechstel zeigt in die richtige Richtung - auch beim Jahresviertel und -zwölftel sollte das BMF jene Kulanz walten lassen, die LStR Rz 1088 ja eigentlich enthält.