Silvia schrieb:Dürfen Bilanzbuchhalter den Prüfungsauftrag für eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterzeichnen, oder muss das der Klient selbst machen?
Nein, der BiBu hat keine Vertretungsbefugnis vor Abgabenbehörden des Bundes:
§ 2 Abs 1 Z 4 BibuG 2014 idgF.
die Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben,ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof, sowie die Vertretung in Angelegenheiten des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG)