19.10.2020, 17:18
Das müsste man sich möglicherweise im Detail ansehen.
Wenn Sie schreiben, dass eine Dienstnehmerin eine Pension bekommt und dann einen Betrag anfügen, so vermute ich, dass es sich möglicherweise um eine Pensionsabfindung handelt, weil es einen Pensionskassenvertrag mit einer Pensionskasse gibt. Das kann ich allerdings auch nur vermuten und müsste man sich - wie erwähnt - möglicherweise noch ein wenig im Detail ansehen.
Monatliche Pensionszahlungen durch den Dienstgeber bzw. Pensionsabfindungen bei Austritt sind jedenfalls von der SV befreit und auch jedenfalls frei von DB/DZ/KommSt.
Pensionszahlungen unterliegen der normalen Lohnsteuerberechnung (allerdings unter Verwendung der Pensionstabellen).
Pensionsabfindungen sind nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern. Bezahlt der bzw. die Arbeitgeber/in eine Pensionsabfindung, deren Barwert im Jahr 2020 den Betrag von € 12.600,00 nicht überschreitet, dann kommt der Hälftesteuersatz zu tragen (§ 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988).
Wenn Sie schreiben, dass eine Dienstnehmerin eine Pension bekommt und dann einen Betrag anfügen, so vermute ich, dass es sich möglicherweise um eine Pensionsabfindung handelt, weil es einen Pensionskassenvertrag mit einer Pensionskasse gibt. Das kann ich allerdings auch nur vermuten und müsste man sich - wie erwähnt - möglicherweise noch ein wenig im Detail ansehen.
Monatliche Pensionszahlungen durch den Dienstgeber bzw. Pensionsabfindungen bei Austritt sind jedenfalls von der SV befreit und auch jedenfalls frei von DB/DZ/KommSt.
Pensionszahlungen unterliegen der normalen Lohnsteuerberechnung (allerdings unter Verwendung der Pensionstabellen).
Pensionsabfindungen sind nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern. Bezahlt der bzw. die Arbeitgeber/in eine Pensionsabfindung, deren Barwert im Jahr 2020 den Betrag von € 12.600,00 nicht überschreitet, dann kommt der Hälftesteuersatz zu tragen (§ 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988).