22.10.2020, 18:21
Ja, das war eine Zeitlang definitiv nicht klar, aber es ist tatsächlich die Gewerkschaft, die hier einzubinden ist.
Die Selbstkündigung eines Arbeitnehmers ist aber gar kein Problem, weil keine Auffüllpflicht besteht.
Also kann es da eigentlich kein Problem geben.
Die Selbstkündigung eines Arbeitnehmers ist aber gar kein Problem, weil keine Auffüllpflicht besteht.
Also kann es da eigentlich kein Problem geben.