22.10.2020, 22:54
Lieber Herr Kurzböck
dh in diesem Fall kann der Freibetrag für die Betriebsveranstaltung EUR 365 nicht ausgeschöpft werden, weil diese nicht wie geplant stattfinden kann. Die Gutscheine als Ersatz für die entfallene Weihnachtsfeier fällen nicht unter die EU 365. Wenn vor Übergabe der Essensgutscheine die EUR 186 schon ausgeschöpft wären, würde es sich bei den Essensgutscheine dann um keine steuerfreien Sachzuwendungen handeln.
Dankeschön
dh in diesem Fall kann der Freibetrag für die Betriebsveranstaltung EUR 365 nicht ausgeschöpft werden, weil diese nicht wie geplant stattfinden kann. Die Gutscheine als Ersatz für die entfallene Weihnachtsfeier fällen nicht unter die EU 365. Wenn vor Übergabe der Essensgutscheine die EUR 186 schon ausgeschöpft wären, würde es sich bei den Essensgutscheine dann um keine steuerfreien Sachzuwendungen handeln.
Dankeschön