26.10.2020, 16:44
Ich hoffe nicht erst seit neuestem, sondern schon immer.
Die Einhebung der Kosten für die Begutachtungsplakette erfolgt (und eben nur insoweit) im Namen und für Rechnung der Behörde. Die Kosten sind daher nicht Teil des Entgelts.
Ähnlich verhält es sich zB bei Gerichtsgebühren, Mietvertragsgebühren, Ortstaxe.
Weitere Beispiele siehe Rz 657 UStR.
Die Einhebung der Kosten für die Begutachtungsplakette erfolgt (und eben nur insoweit) im Namen und für Rechnung der Behörde. Die Kosten sind daher nicht Teil des Entgelts.
Ähnlich verhält es sich zB bei Gerichtsgebühren, Mietvertragsgebühren, Ortstaxe.
Weitere Beispiele siehe Rz 657 UStR.