27.10.2020, 08:40
Weiters sind die Selbstberechnungskosten des Notars und allfällige Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen abzugsfähig.
Die Immo-ESt ist insbesondere auf Kapitalgesellschaften nicht anwendbar.
Die Immo-ESt ist insbesondere auf Kapitalgesellschaften nicht anwendbar.