27.10.2020, 09:53
Liebe Helen
Ich habe einen Referenten des NÖBBC kontaktiert und folgende (unverbindliche) Antwort bekommen.
Die Fragestellung ist sehr knapp und ohne Einsicht in die vertragliche Grundlage kaum zu beantworten!
Da Priester meist nicht weisungsfrei handeln und auch kein Unternehmerrisiko, scheiden selbständige Einkünfte meist aus!
Die Einordnung als sonstige Einkünfte ist daher meist zutreffend!
LG Günter Hendrich
Ich habe einen Referenten des NÖBBC kontaktiert und folgende (unverbindliche) Antwort bekommen.
Die Fragestellung ist sehr knapp und ohne Einsicht in die vertragliche Grundlage kaum zu beantworten!
Da Priester meist nicht weisungsfrei handeln und auch kein Unternehmerrisiko, scheiden selbständige Einkünfte meist aus!
Die Einordnung als sonstige Einkünfte ist daher meist zutreffend!
LG Günter Hendrich
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB