30.10.2020, 20:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2020, 20:34 von Andrea2001.)
Liebe Alle,
ich habe wie besprochen die Sozialpartnervereinbarung (SPV) auf Seite 5 Punkt IV Kurzarbeit mit 70 % Arbeitsreduktion bzw auf 30 % gekürzte Arbeitszeit in KUA ausgefüllt und in Beilage 2 auf 10 % reduziert, die Beihilfe dann mit 90 % Ausfall beim AMS eingereicht.
Heute habe ich in dieser Sache einen Rückruf von der AMS Landesgeschäftsstelle OÖ erhalten, dass diese Vorgehensweise so nicht passt und habe daher heute eine korrigierte SPV mit neuem Antrag beim AMS eingereicht. Folgende Vorgehensweise wurde vom AMS gewünscht:
Es muss bei der SPV auf Seite 5 die gekürzte Arbeitszeit wie in Beilage 2 angeführt werden um die höhere Beihilfe - in meinen Fall für 90 % Ausfall zu erhalten. Sprich ich habe auf Seite 5 eine Arbeitsreduktion um 90 % bzw eine auf 10 % gekürzte Arbeitszeit angegeben. Das AMS überprüft somit ob das auf Seite 5 angegebenen Arbeitspensum mit Beilage 2 ident ist, wenn nicht wird es es nicht akzeptiert.
Sollten die Sozialpartner dem Arbeitsausfall von 90 % nicht zustimmen, wird man vom AMS aufgefordert die Sozialpartnervereinbarung entsprechend zu korrigieren.
Bitte Info mit Vorbehalt betrachten und mit dem zuständigen AMS abstimmen.
lg
ich habe wie besprochen die Sozialpartnervereinbarung (SPV) auf Seite 5 Punkt IV Kurzarbeit mit 70 % Arbeitsreduktion bzw auf 30 % gekürzte Arbeitszeit in KUA ausgefüllt und in Beilage 2 auf 10 % reduziert, die Beihilfe dann mit 90 % Ausfall beim AMS eingereicht.
Heute habe ich in dieser Sache einen Rückruf von der AMS Landesgeschäftsstelle OÖ erhalten, dass diese Vorgehensweise so nicht passt und habe daher heute eine korrigierte SPV mit neuem Antrag beim AMS eingereicht. Folgende Vorgehensweise wurde vom AMS gewünscht:
Es muss bei der SPV auf Seite 5 die gekürzte Arbeitszeit wie in Beilage 2 angeführt werden um die höhere Beihilfe - in meinen Fall für 90 % Ausfall zu erhalten. Sprich ich habe auf Seite 5 eine Arbeitsreduktion um 90 % bzw eine auf 10 % gekürzte Arbeitszeit angegeben. Das AMS überprüft somit ob das auf Seite 5 angegebenen Arbeitspensum mit Beilage 2 ident ist, wenn nicht wird es es nicht akzeptiert.
Sollten die Sozialpartner dem Arbeitsausfall von 90 % nicht zustimmen, wird man vom AMS aufgefordert die Sozialpartnervereinbarung entsprechend zu korrigieren.
Bitte Info mit Vorbehalt betrachten und mit dem zuständigen AMS abstimmen.
lg