09.11.2020, 16:51
Danke für die Hilfe!
Das heißt, auch bei der Anschaffung der Winterreifen wäre letztendlich der Vorsteuer-Abzug nur im Ausmaß von 64,52 % möglich, da ich immer vom Verhältnis der Anschaffungskosten ausgehen muss?
Herzlichen Dank!
MfG
Das heißt, auch bei der Anschaffung der Winterreifen wäre letztendlich der Vorsteuer-Abzug nur im Ausmaß von 64,52 % möglich, da ich immer vom Verhältnis der Anschaffungskosten ausgehen muss?
Herzlichen Dank!
MfG