09.11.2020, 20:32
Nach herrschender Meinung sind wertunabhängige Betriebsausgaben (z.B. Ladestrom) nicht zu kürzen (VwGH 27.7.1994, 92/13/0175), wertabhängige Betriebsausgaben (Versicherungskosten, ggf. Reparaturkosten) sind hingegen zu kürzen.
Bei Reifen, die kurz nach der Anschaffung des Fahrzeuges gekauft wurden, wird man eher eine Wertabhängigkeit annehmen, insbesondere wenn die Anschaffung mit hochwertigen Felgen erfolgt ist.
Viele Grüße
Bei Reifen, die kurz nach der Anschaffung des Fahrzeuges gekauft wurden, wird man eher eine Wertabhängigkeit annehmen, insbesondere wenn die Anschaffung mit hochwertigen Felgen erfolgt ist.
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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