27.02.2019, 15:03
Nachdem der Besitzer eines Friseur/Fußpflegesalons verstorben ist, war zur Fortführung des Salons die Bestellung eines gewerberechtlichen GF notwendig.
(Anmeldung mit 20 h/Woche erfolgt). Er arbeitet nicht aktiv mit Kunden. Ist für diesen eine Trinkgeldpauschale zu berücksichtigen?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten!
(Anmeldung mit 20 h/Woche erfolgt). Er arbeitet nicht aktiv mit Kunden. Ist für diesen eine Trinkgeldpauschale zu berücksichtigen?
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