12.11.2020, 12:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2020, 13:10 von Muck Manuela.)
Liebes Forum,
ich bräuchte eure Hilfe bezüglich folgendes Sachverhaltes:
Die OG ist der Zusammenschluss zweier Personen. Wie wird bei diesen "Personen" die Haft-, bzw. Pflichteinlage" gebucht?
Wobei Pflichteinlage ja falsch ausgedrückt ist.... ist die Einlage einer Gesellschaft in die OG als Beteiligung oder Forderung zu sehen?
Danke für eure Rückmeldung
LG Manuela
ich bräuchte eure Hilfe bezüglich folgendes Sachverhaltes:
Die OG ist der Zusammenschluss zweier Personen. Wie wird bei diesen "Personen" die Haft-, bzw. Pflichteinlage" gebucht?
Wobei Pflichteinlage ja falsch ausgedrückt ist.... ist die Einlage einer Gesellschaft in die OG als Beteiligung oder Forderung zu sehen?
Danke für eure Rückmeldung
LG Manuela