15.11.2020, 11:58
Hallo,
es gibt normalerweise je Gesellschafter ein starres Kapitalkonto (ursprüngliche Einlage) und ein variables Kapitalkonto (Entnahmen, Gewinne, Verluste)
Müsste im Gesellschaftsvertrag festgehalten sein - also unbedingt den Gesellschaftsvertrag ansehen.
es gibt normalerweise je Gesellschafter ein starres Kapitalkonto (ursprüngliche Einlage) und ein variables Kapitalkonto (Entnahmen, Gewinne, Verluste)
Müsste im Gesellschaftsvertrag festgehalten sein - also unbedingt den Gesellschaftsvertrag ansehen.