16.11.2020, 15:12
Ich schlage mich auch gerade mit dem Thema GZ auseinander. Ich bin mir gerade nicht sicher ob ich die Frage richtig verstanden habe. Gewährte Überstunden Pauschalen sind immer zuschlagspflichtig. Soll heißen, diese vereinbarten ÜStd müssen mit entsprechenden Zuschlag (lt. KV) in der Berechnung der Pauschale mit eingerechnet werden. Zudem müsste mE zusätzlich eine "echte" ÜStd Pauschale schriftlich festgehalten werden, wo das Ausmaß X Stunden angegeben wird. Dann könnte man vor Beginn der GZP (Arbeitszeiterfassung) die Sollarbeitszeit auf die vereinbarten Arbeitsstunden inkl. ÜStdPausch erhöhen. ZB monatl. vereinbarte ÜStdPausch => 20 Std, aufgeteilt auf 4,33 Wochen, wären das gerundet 4,62 Std pro Woche. Je nach KV (gehen wir von 40 Std/Woche aus) wäre eine durchschnittliche Sollarbeitszeit iHv. 44,62 wöchentlich zu leisten oder monatl. betrachtet 193 Std. Alles was darüber hinaus geleistet wird (ohne zusätzliche Übertragungsmöglichkeit) müssen am Ende der GZP mit entsprechen Zuschlag abgegolten werden. Bei einer unechten ÜStdPausch/All-In (also ohne explizite Vereinbarung zur Leistung von fixen ÜStd) ist das Fixieren mMn nicht möglich. Man sollte auch nicht vergessen, dass man die tägl. AZ "10" Std. nicht überschreiten darf, (50 Std pro Woche). Alles darüber hinaus ist immer zuschlagspflichtig, wie auch bei Überschreitung des Gleitzeitrahmens. Falls ich etwas falsch verstanden habe, bitte um Info. danke.
LG
LG