17.11.2020, 13:19
Sehr geehrter Herr Kurzböck!
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Es handelt sich um die Abfertigung alt. Die Sonderzahlung wurde im letzten Monat vor Pensionsantritt aliquot abgerechnet. Eine Ab- und Wiederanmeldung ist nicht erfolgt. Die Details und allfällige Konsequenzen zur Verschiebung der Abfertigung wurden lt. Arbeitgeber nicht näher besprochen.
Bleibt in der von Ihnen erwähnten Möglichkeit der Verschiebung von 2 Jahren die begünstigte Besteuerung erhalten?
Was passiert, wenn das nunmehrige Dienstverhältnis länger als 2 Jahre dauert?
Wo kann ich näheres dazu nachlesen?
Haben Sie ev. eine Fachbroschüre zu diesem Thema?
Dankeschön!
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Es handelt sich um die Abfertigung alt. Die Sonderzahlung wurde im letzten Monat vor Pensionsantritt aliquot abgerechnet. Eine Ab- und Wiederanmeldung ist nicht erfolgt. Die Details und allfällige Konsequenzen zur Verschiebung der Abfertigung wurden lt. Arbeitgeber nicht näher besprochen.
Bleibt in der von Ihnen erwähnten Möglichkeit der Verschiebung von 2 Jahren die begünstigte Besteuerung erhalten?
Was passiert, wenn das nunmehrige Dienstverhältnis länger als 2 Jahre dauert?
Wo kann ich näheres dazu nachlesen?
Haben Sie ev. eine Fachbroschüre zu diesem Thema?
Dankeschön!